Der Arbeitsplatz zuhause in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus: Das ist das sogenannte Home Office. Doch am regulären Arbeitsplatz in der Betriebsstätte des Arbeitgebers bzw. im gewöhnlichen Büro gelten strenge arbeitsrechtliche Schutzvorschriften. Doch wie ist es in der eigenen Wohnung: Muss man sich hier auch an dieselben Vorschriften halten? Und darf der Chef oder eine andere von ihm beauftragte Führungskraft diesen Arbeitsplatz zuhause „kontrollieren“?
Insbesondere seit den Corona-Lockdowns ist das Arbeiten von Zuhause aus für viele Arbeitnehmer beliebt und zur dauerhaften oder zumindest zeitweisen Selbstverständlichkeit geworden. Jedoch gelten in Deutschland für Arbeitsplätze umfangreiche gesetzliche Vorgaben. Und diese müssen vom Arbeitgeber nicht nur sichergestellt, sondern auch ständig geprüft werden. Wie ist es aber, wenn man im Home Office arbeitet? Darf der Arbeitgeber oder dürfen andere Vorgesetzte einfach mal einem als Angestellten zuhause auftauchen und eine Beurteilung durchführen, was die Arbeitsplatzsicherheit angeht?
Die klarte Antwort lautet: Nein. Das Grundgesetzt garantiert die Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung, egal ob man dort auch arbeitet oder „nur“ wohnt. Das heißt, niemand durch ohne deine Zustimmung deine Wohnung betreten. Ausnahmen sind bekanntliche polizeiliche Durchsuchungen auf Anordnung eines Richters o.ä. Maßnahmen.
Aber auf den Chef oder einem von ihm beauftragten Mitarbeiter trifft das natürlich nicht zu. Da aber der Arbeitgeber die Arbeitsplatzsicherheit gewährleisten und garantieren sowie seiner Sorgfaltspflichten nachkommen muss, kann es auch mal erforderlich sein, dass ein Arbeitgeber eine Wohnung, die zum Home Office umfunktioniert wurde, begutachten sollte.
Aber wie lässt sich das nun bewältigen? Wenn ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber oder einen anderen Vorgesetzten nicht in die Wohnung bitten möchte, kann z.B. anhand von Fotos und einem Fragebogen den vorhandenen Arbeitsplatz genau dokumentieren. Wenn ein Arbeitnehmer auch das unterlässt, kann ihn dann der Arbeitgeber aber natürlich auch ganz einfach wieder ins reguläre Büro bzw. an seinen früheren Arbeitsplatz zurückholen. Wenn aber ein Home Office nicht auf Dauer ausgerichtet ist und auch nicht vom Unternehmen als sogenannter „Tele-Arbeitsplatz“ eingerichtet wird, dann muss das vom Unternehmen auch nicht kontrolliert werden und die Probleme entfallen sowieso. Daher ist es hierbei davon abhängig, was das Unternehmen wie geregelt hat bzw. wie der Arbeitsplatz festgeschrieben ist. Und in dem Fall ist der Arbeitnehmer auch vor Kontrollwünschen des Unternehmen sicher.
So oder so muss der Arbeitgeber mittlerweile jedoch wieder dem Arbeiten von Zuhause aus ausdrücklich und am Besten schriftlich zustimmen. Während der Corona-Lockdows gab es zwar zeitweise tatsächlich einen Anspruch der Arbeitnehmer auf Home Office, dies wurde aber auch wieder abgeschafft. Somit ist eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter unerlässlich, wenn der Arbeitnehmer im Home Office arbeiten möchte.
Und eine schriftliche Vereinbarung sollte man dann ebenfalls als Ergänzung zum Arbeitsvertrag festschreiben. Aber insbesondere Unternehmen, die aufgrund knapper räumlicher Angebote oder generellen Platzproblemen im Büro ohnehin nur geringes Platzangebot für ihre Mitarbeiter zur Verfügung haben, sind für eine derartige Vereinbarung natürlich höchstwahrscheinlich offen. Wenn die innerbetrieblich vorhandenen Bedingungen ständige Anwesenheit der Angestellten erfordern, wird eine solche Vereinbarung in der Regel aber meistens abgelehnt.